Im Fall eines europaweiten Blackouts sollen die Verfassungsorgane handlungsfähig bleiben. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD, wie dies sichergestellt würde. Demnach seien genügend Notstromaggregate und Kraftstoffvorräte für 72 Stunden Laufzeit angeschafft worden. Für die Aufrechterhaltung der demokratischen Prozesse des Landes verweist das Kanzleramt auf eine Rahmenrichtlinie von 2016. Nach dieser könnte die Bundesregierung in dringlichen Fällen beispielsweise auch Landesbehörden Weisungen erteilen. Außerdem könnten die Amtszeiten des Bundespräsidenten sowie die Legislaturperiode des Bundestages im Falle einer andauernden Krise verlängert werden.