Unzulässige Social Media-Auftritte der Fraktionen

Eine “Gefährdung für die Legitimation der Parteienfinanzierung”: So bewertet der Bundesrechnungshof die Social Media-Auftritte der Bundestagsfraktionen. Er hatte die Social Media-Posts der Parteien in den sechs Wochen vor der Bundestagswahl 2021 geprüft und den überwiegenden Teil davon als unzulässig eingestuft. Besonders in der Woche vor der Wahl seien 70 bis 100 Prozent der Beiträge durch entsprechende Inhalte aufgefallen. Unzulässige Postings zeichnen sich demnach dadurch aus, dass nicht primär über die Fraktionstätigkeiten unterrichtet wird, sondern parteipolitische Botschaften oder Wahlwerbung enthalten sind. Wenn hierfür Steuergelder aus dem Bundesetat verwendet werden, kann von staatlicher Parteienfinanzierung gesprochen und somit deren Begrenzung unterlaufen werden. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller fordert nun die eindeutige Klärung der rechtlichen Lage.

29. März 2024