Reform des Lobbyregisters

Seit dem 1. März ist die aktualisierte Version des Lobbyregistergesetzes in Kraft. Die Reform war mit dem Ziel beschlossen worden, die Transparenz im Bereich der Interessenvertretung zu steigern, etwa durch die Verpflichtung zur Angabe konkreter Regelungsvorhaben. Bereits bestehende Einträge im Lobbyregister müssen nun bis zum 30. Juni 2024 an die neuen Vorgaben angepasst werden, wofür der Bundestag ein aktualisiertes Handbuch für Interessenvertreter:innen bereitstellt. Bislang wurden ca. 0,5 % der rund 6.000 Lobbyregister-Einträge an die neue Gesetzeslage angepasst.

4. März 2024