Während der letzten Wahlperiode gab es 386 Prüfverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Das gab die Bundestagspräsidentin bekannt. 51 Verfahren wurden eingestellt, während 296 zu einer Ermahnung führten. In acht Fällen wurde eine Ermahnung durch den damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble ausgesprochen, 288 mal durch die Parlamentsverwaltung. In lediglich einem Verfahren wurde ein Bußgeld verhängt, während 34 Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.