Gewalttaten von AfD-Mandatsträger:innen

Die AfD duldet auf allen Ebenen Mandatsträger:innen, die durch Gewalttaten körperlicher, verbaler oder indirekter Art aufgefallen sind. Dies zeigen neue Recherchen des CORRECTIV-Netzwerks, die vergangene Woche veröffentlicht wurden. Dafür wurden 48 AfD-Mandatsträger:innen untersucht, von denen 28 aufgrund von Gewalttaten gerichtlich verurteilt worden sind. 14 davon konnten ihr Mandat jedoch behalten, davon zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete. Derartige Erkenntnisse zeigen sich bei keiner der anderen Parteien im Bundestag: Diese fallen zum einen nicht in einem vergleichbaren Umfang durch Gewalttaten auf, zum anderen müssen verurteilte Gewalttäter:innen ihre Ämter dort in der Regel niederlegen.

6. April 2024