Kein datenschutzkonformer Betrieb möglich: Zu diesem Urteil kam der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber im Hinblick auf die Facebook-Fanseite der Bundesregierung. Aufgrund der “umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten” würden die Grundrechte der Bürger:innen hier nicht gewahrt. Daher wurde das Bundespresseamt nun aufgefordert, den Betrieb dieser Seite einzustellen. Es hat hierfür vier Wochen Zeit, kann alternativ die Entscheidung aber auch anfechten.