Thüringisches Paritätsgesetz verfassungswidrig

Das Thüringer Verfassungsgericht hat einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen das Paritätsgesetz stattgegeben. Das von der rot-rot-grünen Regierung verabschiedete Gesetz schreibt Parteien die paritätische Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern vor. Mit sechs zu drei Stimmen stimmte das Gericht gegen das Gesetz, das laut Gericht „ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte“ eingreife und das aktive und passive Wahlrecht einschränke. Die Fraktionen der Linken und der Grünen wollen jedoch an dem Gesetz festhalten; sie wollen einen neuen Anlauf starten oder das Urteil durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. ➡️
FAZ (Meldung)

20. Juli 2020
|

Related Posts