Einigung bei der Wahlrechtsreform

Die Wahlrechtsreform kommt, wenn auch für viele in enttäuschendem Umfang und mindestens eine Legislatur zu spät. In der letzten Woche einigte sich der Koalitionsausschuss darauf, die Anzahl der Wahlkreise zur übernächsten Bundestagswahl 2025 von 299 auf 280 zu reduzieren. Für die Bundestagswahl 2021 gilt: bis zu drei Überhangmandate bleiben unausgeglichen. Außerdem sollen Überhangmandate der selben Partei in einem Bundesland verrechnet werden können. ➡️ Deutschlandfunk (Meldung) | FAZ (Kritik)

31. August 2020
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