AfD-nahe Stiftung darf nicht Stresemanns Namen tragen

AfD-nahe Stiftung darf nicht Stresemanns Namen tragen – Einer Klage der Enkelkinder des langjährigen Außenministers der Weimarer Republik, Gustav Stresemann, wurde vom Berliner Landgericht stattgegeben: Die Verwendung seines Namens für die AfD-nahe Stiftung sorge für “Zuordnungsverwirrung” und stelle einen Verstoß gegen das Namensrecht dar. Die “offizielle” AfD-Stiftung ist jedoch die von Erika Steinbach geleitete Desiderius-Erasmus-Stiftung, welche perspektivisch nach Stresemann umbenannt werden sollte. Dies dürfte sich mit dem Urteil vorerst erübrigt haben. ➡️ Tagesspiegel (Bericht)

7. Oktober 2019
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